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Die Zukunft der Biotreibstoffe – Bioethanol – die Steuerbefreiung ist erreicht
Die Treibstoffe werden ab dem 1. Juli 2008 gemäss Medienmitteilung vom 31. Januar 2008 des Eidgenössischen Finanzdepartements steuerlich begünstigt. Alle Treibstoffe, die aus erneuerbaren Rohstoffen, wie das Bioethanol, Biodiesel und Biogas, stammen, werden von der Mineralölsteuer befreit, sofern sie die minimalen ökologischen und sozialen Anforderungen erfüllen. Die minimalen ökologischen Forderungen stehen im direkten Zusammenhang mit der Reduzierung des CO2 sowie mit den Wirkungen auf die Umwelt und die biologische Vielfalt.
Durch diese Massnahmen wird der Abtausch der fossilen Treibstoffe durch diese Treibstoffe (Bioethanol, Biodiesel, Biogas, usw.) ermutigt, um eine Reduzierung der CO2-Emissionen und Feinstaub oder Ozon im Strassenverkehr zu begünstigen.
Das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation sowie das Volkswirtschaftsdepartement werden in Verordnungen die Einzelheiten für die Nachweise der positiven ökologischen Gesamtbilanz und der sozialen Produktionsbedingungen auf Mitte 2008 geregelt haben.
Für mehr Informationen können Sie Kontakt aufnehmen mit: Alcosuisse – Pierre Schaller, Direktor E-Mail: pierre.schaller@alcosuissse.admin.ch Tel.: +41 (0) 31 309 17 07 alcosuisse
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